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DSGVO Ad Absurdum

Muss, wer in der EU ein Hotelzimmer nimmt, einen Juristen zu Rate ziehen? Bei meinem letzten Aufenthalt in Berlin wurde ich auf zwei A4-Seiten über die DSGVO informiert.

Alle Klarheiten beseitigt

Die DSGVO ist seit einem Monat in Kraft. Das Ziel war, in der gesamten EU einen einheitlichen, starken und für alle Kunden verständlichen Datenschutz einzuführen. Davon scheint man aber noch weit entfernt zu sein. Das kann zu absurden Situationen führen.

Zwei A4-Seiten DSGVO im Hotel

Bei meinem letzten Besuch in Berlin fand ich im Hotelzimmer auf zwei A4-Seiten Hinweise zur Datenverarbeitung. Darin wurde ich über den Datenschutzbeauftragten, Art und Zweck der Datenerhebung und -speicherung, die Weitergabe an Dritte und meine Rechte informiert. Dies unter Berufung auf diverse Artikel, Absätze, Ziffern und Litera der DSGVO.

Fraglicher Nutzen

Stärkung des Datenschutzes in Ehren, aber welchen konkreten Nutzen hat der Hotelbesucher von einer solchen Aufklärung? Wer liest die zwei A4-Seiten und verlangt z.B. «gemäss Art. 20 DSGVO seine personenbezogenen Daten […] in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen»?

Bürokratie und Verwirrung

Ein Gesetz, das solche Auswüchse erzeugt, schiesst übers Ziel hinaus. Es erzeugt bei den Anbietern Bürokratie und sorgt bei den Kunden für Verwirrung. Darum sollte es auf ein vernünftiges Mass zurechtgestutzt werden.

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